Kirchenmitgliedschaft

Wer gehört zur Kirche?

Alle Getauften, ob Kind oder Erwachsener, gehören zum "Leib Christi" und sind Mitglied seiner Kirche.
Die in der "Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen" (ACK) zusammengeschlossenen Kirchen erkennen die jeweilige Taufe als gültig an. Sie bleibt als Ja Gottes zu diesem Menschen unverbrüchlich gültig. Wer aus der Kirche ausgetreten ist und wieder aufgenommen werden möchte, wird nicht nochmals getauft, sondern nach einem persönlichen Gespräch von der Pastorin aufgenommen.

Damit das nicht nur ein formaler Akt ist, freuen wir uns, wenn wir in einem der nächsten Abendmahlsgottesdienste die Gemeinschaft am Leib Christi miteinander in unserer Kirche am Altar feiern.

Kirchen(wieder)eintritt

Vielleicht waren Sie einmal Mitglied unserer Kirche, haben irgendwann die Entscheidung getroffen, dass es auch ohne Kirche geht und haben sich das nun doch noch einmal überlegt.

Vielleicht ist das heute aber auch Ihr erster Schritt auf unsere Gemeinde zu - ob Sie gerne Pate oder Patin werden möchten, kirchlich heiraten wollen, sich in unserer Kirche und unserer Gemeinde zuhause fühlen - es gibt viele gute und schöne Gründe, über einen Kirchen(wieder)eintritt nachzudenken und wir freuen uns darauf, mit Ihnen über Ihre persönliche Situation zu reden und für Ihre Fragen zur Verfügung zu stehen.

Kircheneintritt ja - aber wie?

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder wenden Sie sich direkt an uns als Ihre zukünftige Kirchengemeinde. Unsere Pastorin verabredet gerne mit Ihnen einen Gesprächstermin. In der Regel gehören Sie zu der Kirchengemeinde, in der Sie auch wohnen - aber auf Wunsch ist es auch möglich, einer anderen Gemeinde beizutreten. Oder Sie wenden sich an eine Wiedereintrittstelle, die unsere Landeskirche extra eingerichtet hat, zum Beispiel die Wiedereintrittsstelle in der Buchhandlung an der Marktkirche.

Zu welcher Kirchengemeinde man gehört, richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz. Bei einem Umzug ändert sich u.U. automatisch die Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde. Diese Regelung ist sinnvoll und lebensdienlich, weil die kirchlichen Ansprechpartner tatsächlich "um die Ecke" und somit erreichbar sind. Leben in einer Kirchengemeinde und in einem Stadtteil sind ineinander verwoben.
Manchmal besteht allerdings der Wunsch, aufgrund von persönlichen Bindungen und Erfahrungen von dieser Regel abzuweichen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unsere Pastorin.

Pastorin Dr. Rebekka Brouwer
Sackmannstr. 27
30453 Hannover Limmer
Tel.: 0511 169 899 30
Fax: 0511 210 53 10
Mobil: 01520 28 555 21

Und was kostet das?

  • Der Kircheneintritt selbst kostet nichts
  • Als Gemeinde sind wir eine Solidargemeinschaft: wir alle geben einen Beitrag dazu, dass verschiedene diakonische, organisatorische und soziale Aufgaben von der Kirche übernommen werden können. Früher (so findet man das noch in den biblischen Texten) wurden diese Ausgaben durch den "Zehnten" getragen - jede:r gab den zehnten Teil seines Besitzes, heute wird ein Beitrag vom Staat mit der Kirchensteuer eingezogen und an die Kirchen weitergeleitet. Ihre Höhe bemisst sich nach der Einkommensteuer. Sie beträgt 9% der Einkommensteuer, höchstens jedoch 3,5% des zu versteuernden Einkommens.
  • Mit Beginn des Monats, der auf den Kircheneintritt folgt, werden Sie ggf. kirchensteuerpflichtig. Die Summe wird bei Ihrer Einkommenssteuererklärung in voller Höhe als Sonderausgabe abgesetzt.